Tätigkeit als Autor/-in in Deutschland anmelden
Hallo an alle,
oft kommt die Frage auf, wie es abläuft, wenn man eine Tätigkeit als Autor anmelden will. Kommen Kosten auf euch zu, ist es ein großer Aufwand, was gilt es zu beachten?
Hier möchte ich euch helfen, das zu verstehen - und Glückwunsch zu eurem eigenen Buch. 👍
Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe?
Die Frage, ob ein Gewerbe als Autor angemeldet werden muss, lautet grundsätzlich nein, es gibt aber Ausnahmen.
Klären wir zunächst die Sache mit den Begrifflichkeiten:
Freiberufler sind, grob gesagt, Unternehmer, die Unikate anbieten. Ein Buch ist ein Unikat. Klar, es wird vervielfältigt, aber diese Massenproduktion läuft über eine Druckerei und diese ist somit ein Gewerbe. Ihr als Autoren schafft etwas Einzigartiges. Das gilt für viele künstlerische Berufe. Geregelt ist dies im im § 18 EStG. Dort steht:
„[...]Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. [...]“
Damit ist das eindeutig.
Aber ich sagte ja auch etwas von Ausnahmen. Diese sind seltener, nämlich dann, wenn ihr selbst als Verlag tätig seid (heißt, ihr veröffentlicht auch Texte von anderen Autoren), ihr eure Leistung erweitert (z. B. Coachings) oder ihr eure Bücher selbst in einem eigenen Onlineshop oder Offline (große Mengen bei Messen) verkauft. Auch der Verkauf von Merchandise zählt unter Gewerbe.
Der Buchverkauf bei Lesungen fällt unter den Beruf des Autors. Solang ihr aus dem Buchverkauf keine großen Einnahmen habt, gilt dies nicht als Gewerbe. Einen Grenzwert gibt es nicht. Seid ihr euch unsicher, wendet euch an euer Finanzamt.
Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit
Ihr habt beschlossen, freiberuflich als Autor/-in zu arbeiten. 4 Wochen habt ihr Zeit, euch beim Finanzamt zu melden. Dafür reicht ein formloser Brief aus, wie:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich melde eine freiberufliche Tätigkeit als Autorin, beginnend ab dem 15.01.2020, an. Meine Daten sind:
Maxime Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Mit freundlichen Grüßen
Maxime Mustermann"
Darauf bekommt ihr einen Antrag zur steuerlichen Erfassung. Ihr könnt euch den Antrag mittlerweile auch runterladen und selbst ausdrucken. Da noch nicht alle Finanzämter im digitalen Zeitalter angekommen sind, empfehle ich eine postalische Zusendung.
Beim Ausfüllen werdet ihr auf den Punkt der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG stoßen. Dieser besagt, dass ihr, wenn ihr den Jahresumsatz von 22.000 € (Stand 2020) nicht überschreitet und ihr voraussichtlich im nächsten Jahr mit nicht mehr als 50.000 € Umsatz rechnet, von der Umsatzsteuer befreit seid.
Dadurch müsst ihr euch steuerlich nicht mit der Umsatzsteuer befassen. Ihr könnt in diesem Fall keine Vorsteuer ziehen, das bedeutet, euch nicht die Umsatzsteuer von Einkäufen berechnen lassen. Ein Beispiel:
Ihr beauftragt einen Lektor für 2.000 €. Davon sind 319,33 € Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer, Satz 19%).
Ihr verkauft im gleichem Jahr Bücher für 5.000 €. Davon sind 327,10 € Umsatzsteuer (7%).
Dann bekommt ihr 7,77 € vom Finanzamt zurück, da ihr mehr Steuern an andere bezahlt habt, als selbst eingenommen.
Verkauft ihr Bücher für 3.000 € (196,26 € USt), dann müsst ihr nur 123,07 € ans Finanzamt zahlen.
Vor allem zu Beginn empfehle ich, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Mit der Steuererklärung gebt ihr (die bei einer Selbständigkeit Pflicht) eure Einnahmen-Ausgaben-Gegenüberstellung (auch Einnahme-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR - dazu folgt später ein separater Post) ab. Darauf basierend könnt ihr jedes Jahr selbst entscheiden, ob es sinnvoll ist, im nächsten Jahr von der Regelung zurückzutreten.
Fazit
Als reine Autoren seid ihr Freiberufler. Die Anmeldung ist unkompliziert und außer der vereinfachten Buchführung (EÜR) und der Steuererklärung entsteht kein weiterer Aufwand. Habt ihr Fragen, Anregungen, etc., hinterlasst gerne ein Kommentar.
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